Datenschutz- Grundverordnung ( DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab dem 25.05.2018 im Verein
Allgemeine Grundlagen:
Welche Daten sind betroffen:
Personenbezogene Daten unabhängig vom Medium ( elektronisch oder/ und Papier ) :
Alle Einzelangaben der
Welche ,, personenbezogenen“ Daten werden gespeichert:
Datenschutz gilt für
Erheben,
Erfassen,
Verarbeiten ( definiert als Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen )
und jede weitere Nutzung von Daten ( z.B. Adressliste an den LAV und den Anglerverband Fischwaid e.V. ( Regionalverband) , Auszeichnungen LAV und Anglerverband Fischwaid e.V. )
Mitglieder:
Die für de Mitgliedschaft notwendigen Daten werden grundsätzlich erhoben, weil sie zur vertraglichen Beziehung zwischen Verein und Mitglied gehören! Dazu ist je Mitglied das Einverständnis einzuholen.
Spender:
Die Daten werden gespeichert, weil rechtlich notwendig jede Spendenbescheinigung eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist besitzt.
Lieferanten/ Vertragspartner:
LAV MV e.V, Steuerbüro Stromberg, Anglerverband Fischwaid e.V. ( Regionalverband)
Interessenten des Vereins
Befreundete Vereine, Unternehmen, Interessierte Angler usw. welche Mitglied werden wollen!
Es ist keine vertraglich Beziehung vorhanden, ggf. ist eine schriftliche Zustimmung zur Speicherung und Verwendung einzuholen.
Umgang mit Daten im Tagesgeschäft
Die vom Verein gesammelten Daten werden nur im Rahmen des BDSG und DSGV oder einer anderen Rechtsvorschrift genutzt.
Die Datenschutzbestimmungen sind nicht per Satzung eingeschränkt.
Das Erheben, Abfragen, Ändern oder Übermitteln aller personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Erfüllung des Vereinszwecks lt. Satzung.
Die Vereinsmitglieder sind über folgende Fakten informiert:
Weitergabe von Persönlichen Daten
Teilweise werden Daten weitergegeben und genutzt.
Die wichtigsten Nutzungen sind wie folgt festgelegt:
Auskunft und Widerspruch
Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden.
Jedes Mitglied hat ein Auskunftsrecht vom Verantwortlichen des Vereines :
1.Stufe: Werden Daten von der Person verarbeitet JA/ NEIN
2.Stufe: Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten
Es besteht das Recht auf unentgeltliche Überlassung einer Kopie der personenbezogenen Daten!
Bei falschen Daten besteht das Recht auf Änderung!
Recht auf Vergessen/ Löschung von Daten
Notwendige Daten für den Jahresabschluss bleiben bis zu 10 Jahre gespeichert, alle anderen Daten wie Telefon, E-Mail werden gelöscht!
Pflicht der Information des Mitgliedes bei Verletzung
datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
Es sind technische organisatorische Maßnahmen festgelegt.
Damit entfällt die Pflicht zur Information der einzelnen Mitglieder.
Pflicht zur Information bei Datendiebstahl, Datenklau u.ä.
Sollten Daten ,,abhanden“ kommen, ist innerhalb von 72 Stunden der Vorfall an den Datenschutzbeauftragten MV als Aufsichtsbehörde zu melden!
Beispiel: Computer ( ohne Passwort) mit Mitgliederdaten wird aus dem Auto geklaut, es sindalle Mitglieder und Partner zu informieren!
Datenschutz-Folge-Abschätzung und technisch-organisatorische Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Risikominimierung sind festgelegt und eingeführt:
Übertragung eigener Daten an Dritte
Die Übertragung an Dritte auf Wunsch des Vereinsmitgliedes in einer gängigen maschinenlesbaren Form ist lt. DS-GVO zu ermöglichen.