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Änderung fischereilicher Regelungen bei der Fischerei Müritz-Plau GmbH
Fischerei Müritz-Plau GmbH
1. Winterlagerregelungen an der Peene in Demmin, Loitz und Jarmen (erstmals
gültig ab 01.01.2020)
Zum Schutz der Fischbestände wird die Fischereiausübung jederzeit widerruflich wie folgt eingeschränkt:
In den Hafengebieten der Städte:
- Demmin: Peenefluss und Nebengewässer im Bereich der Fischerinsel (Hanseviertel) / Anleger der Fahrgastschiffe / Stichkanal am Hanseufer / vom Stichkanal am Hanseufer bis zum Ende der Hafenanlagen am ehemaligen Schlachthof / vom Anleger der Fahrgastschiffe bis zum Ende der Hafenanlage am Parkplatz westlich der Kahldenbrücke / Befestigter Uferbereich an der ehemaligen Zuckerfabrik (Meyenkrebs)
- Loitz: Peenefluss und Nebengewässer im Bereich beginnend 20m oberhalb der Peenebrücke flussab bis zum Ende des befestigten Uferbereich (Mühlentorvorstadt/Glashütte)
- Jarmen: Peenefluss im Bereich beginnend an der Bootsschuppenanlage(Pegel) flussab bis zum Ende der Hafenanlagen
Ist die Fischereiausübung für Erlaubnisinhaber auf die Verwendung eines einschenkligen Hakens, bei dem die Spannweite (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze und dem Schenkel) 14 mm (3/0) nicht überschreiten darf, mit natürlichem Köder oder Gummiköder eingeschränkt.
Die Verwendung von Pilkern, Blinkern und Zockern ist verboten.
Die Verwendung eines Mehrfachhakens (Drilling) ist nur für die Angelei mit toten Köderfischen zulässig. Hierbei ist ein Mindestabstand von der Bebleiung bis zum Haken von 60 cm vorgeschrieben. Der Drilling darf maximal eine Größe von 2/0 haben.
Die Einschränkungen gelten jeweils vom 1. November bis einschließlich 31. März des Folgejahres.